Newsletter & News PIU Medien

Newsletter dieses Forums werden hier veröffentlicht. Weiterhin begegnen wir der zunehmenden Spam Problematik gehen wir neue Wege. Wir müssen grosse und besondere Gruppen schützen. Ihr könnt für die Gruppen Staatskinder CH (3‘850 Mitglieder) und Homeschooling-Schweiz.ch (2‘650 Mitglieder) und Mahnwache Swissmedic (238) Mitglieder hier Vorschläge zur Veröffentlichung machen. Das geht ganz einfach. Schreibt z.B. Veröffentlichungsvorschlag Staatskinder.ch: „Mustertext mit Musterlink und Musterbild“.

Wir werden regelmässig die Einträge prüfen, und gute Vorschläge veröffentlichen.
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admin
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Newsletter & News PIU Medien

Beitrag von admin »

Newsletter vom 15.12.2024

Liebe Mitglieder von Kinderrechtsforum.ch

Die Welt ist voller Betrug und Unwahrheit. Es wird versucht die Kommunikation zu kontrollieren; Unabhängigkeit ist eine Basis von Freiheit. Wir freuen uns, dass ihr unabhängig von Social Media hier im Kinderrechtsforum.ch verbunden seit. Dabei ist das Wichtigste, dass ihr gut über Email erreichbar und vernetzt seit. So können wir bei Abschaltungen von Social Media Diensten aktiv bleiben. Wir werden 2025 diese Forum erneuern und möchten heute aber nun Euch ein wichtiges Video unserer PIU Vereine senden.

PIU Bellinzona wird sich stärker medial engagieren (müssen) um zu helfen, dass die Wahrheit nicht verborgen, sondern im Licht bleibt. Und wir bitten Euch uns dabei zu helfen, indem hier mit Eurem Herzen, im Gebet und mit Verbreitung unserer Inhalte, Gruppen und dieses Forums aktiv helft miteinander das Beste zu tun und den vielen Familien in Not helfen zu können.

So planen wir für 2025 eine PIU Medien AG, diese wird über unser Medienportal Informationen zugänglich machen. Wir bitten Euch in unserem neuen alternativen Medienportal Mitglied zu werden, schaut Euch bitte unser Ankündigungsvideo im Kanal auf Telegramm (Suchwort Pressemitteilungen) an:
https://t.me/Pressemitteilungen/247

Youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=5bR3ERj ... BpdQ%3D%3D

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@PIU_Presse

Die Telegram-Gruppe wird demnächst unter Gerichtsreporter.ch erreichbar sein.

Wir wünschen Euch eine gute Adventszeit, eine gesegnete Weihnacht.
Helft mit wenn ihr keine Hilfe braucht und seid dann gewiss, dass Hilfe da ist, wenn ihr Sie selbst benötigt.
Eurer Beitrag schützt Euch und Eure Kinder zu gegebener Zeit.

Freundliche Grüsse
Marek Schäfer
Pressesprecher Verein PIU Bellinzona

Interessante Anzeigen im Forum:
Lerngruppe in Baselland gesucht: https://homeschooling-schweiz.ch/viewtopic.php?t=767

Verein PIU, C.P. 2647, 6501 Bellinzona

Hilfe erhalten Betroffene beim Verein PIU (Roveredo), PF 41, 7430 Thusis
https://www.piu.li/kontaktieren
piu.li@piu.li

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admin
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Re: Newsletter & News PIU Medien

Beitrag von admin »

Die Telegrammgruppe PIU Medien & Recht der zukünftigen PIU Medien AG ist erreichbar unter
https//www.gerichtsreporter.ch

Gleichzeitig findet Ihr uns auch bei YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=5bR3ERj ... BpdQ%3D%3D
PIURechtsdienst
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Gedanken zur Rechtsentwicklung in der Schweiz

Beitrag von PIURechtsdienst »

Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Art. 261bis

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft,

wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Schweizer Staatsgesetzbuch


PIU wendet sich gegen jede Diskriminierung und den Aufruf zu Hass. Dies weit über die Bestimmung dieses Paragraphen hinaus.

Worum es uns mit dem folgenden Beitrag geht, ist zu sensibilisieren für die rechtliche Entwicklung und die Risiken, die daraus beruhen diesen Artikel immer weiter auszuweiten und zu einer umfassenden Bestimmung zu entwickeln. Wir sehen eine Gefahr zur Benutzung dieses Artikels zur Diktatur im Bereich von Meinungen und Wissenschaft, je nachdem, wie man die Begriffe rechtlich definiert und wie sie gerichtlich ausgelegt werden.

Der oben stehende Artikel, der 1995 als so genannte Antirassismusstrafnorm geschaffen wurde, wird immer weiter ausgebaut. Er wird mit Rechtsbegriffen angereichert, die zunehmend einer freien Interpretation unterliegen, beziehungsweise sich dynamisch entwickeln oder als unbestimmte Rechtsbegriffe eine Vielzahl von Entwicklungen ermöglichen, die man sich heute kaum ausmalen kann.

Ab dem 1. Juli 2020 wird neu auch bestraft, wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Was die Diskriminierung im Einzelnen bedeutet entwickelt die Rechtsprechung. Dieser Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und somit dynamisch und auch im Vorhinein kaum in seiner Interpretation abzuschätzen. Es gibt klare Sachverhalte, die für jedermann als Diskriminierung offensichtlich sind, aber es gibt auch Sachverhalte, die sich auf den ersten Blick nicht erschliessen oder zu Diskriminierung definiert werden.

Gehen wir einmal in den Bereich Sprache. Es gibt bereits die Verpflichtung für Bundesbehörden betreffend der Formulierungen die für Behörden zwingend sind. Dabei wird zum Beispiel festgelegt „Das generische Maskulinum ist nicht zulässig.“ (männliche Form) (Seite 3)“

Momentan sind die Bundesbehörden noch der Meinung, dass Formulierungen wie „Richter:Innen“ die Lesbarkeit von Texten beeinträchtigen und somit nicht zulässig seien.

In der öffentlichen Wahrnehmung ist es bereits anders, doch gibt es in der Schweiz noch die Singularität, d.h. zwei Geschlechter. Würde man das ändern / ausweiten, wäre natürlich die Frage der Diskriminierung auf die neuen Geschlechter anzuwenden. Damit ist zu rechnen, genauso wie die Anpassung der Schreibweise wahrscheinlich eine Frage der Zeit ist und neben Vorschriften für Behörden dann zum allgemeinen Kontext werden könnten. Das könnte bedeuten, dass man auch beim Schreiben diskriminieren kann. Weit sind wir davon nicht weg.

Bei der Ausweitung dessen was strafbar ist, ist man nun dabei, die Antirassismusstrafnorm, die 2020 um Aspekte der sexuellen Orientierung und Religion angereichert worden war, auch um den Aspekte der so genannten sexuellen Diskriminierung zu erweitern. Der Ständerat hat sich bereits dafür entschieden. Noch gibt es öffentliche Diskussionen und auch Widerstand von Seiten von Strafrechtlern.

Wir könnten in einigen Jahren eine umfassende Gesetzgebung über diesen Paragraphen 261 bis des STGB haben, welche eine Vielzahl von Aspekten umfasst und Meinungen diskriminiert und strafbar macht. Die Ausweitung des Paragraphen 2020 hat bereits Begehrlichkeiten geweckt. Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, noch weitere Sachverhalte in diesem Paragraphen aufzunehmen.

So könnte ein umfassender Meinungs- und Zensurparagraph entstehen. Es ist in der Zukunft ohne viel Fantasie vorstellbar, dass eine falsche Schreibweise, die Diskussion über Unterschiede zwischen den Geschlechtern, wie viele es dann auch immer sind, oder die Verweigerung von Dienstleistungen von Selbstständigen und kleinen Unternehmern in diesem Bereich zu Strafverfahren führt. Audiobeitrag SRF Bereits heute darf ein orthodoxer, streng gläubiger oder jüdischer Bäcker eine Hochzeitstorte für eine Hochzeit von Menschen gleichen Geschlechts nicht verweigern.

PIU Rechtsdienst
rechtsdienst@piu.li
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admin
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Newsletter zum Weihnachtsabend

Beitrag von admin »

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Liebe Freunde von PIU,

Weihnachten erinnert uns an das, was wirklich zählt: einander ernst zu nehmen, mit Respekt und Liebe. Jeder junge Mensch – jedes Kind – erwartet, dass wir sie nicht nur als Kinder, sondern als vollwertige Menschen behandeln, die gesehen und gehört werden.

In diesen Tagen denken wir besonders an jene Kinder, die unter schwierigen Umständen aufwachsen, vielleicht ohne Eltern, ohne Geborgenheit. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, ihnen Hoffnung, Unterstützung und ein Gefühl von Zuhause zu schenken. Denn kein Kind sollte allein sein – weder an Weihnachten noch an irgendeinem Tag im Jahr.

Euer Team von PIU
www.piu.li

Zur Fokussierung eurer Aufmerksamkeit geben wir euch noch unten zwei Video Tipps auf unserer Gruppe StaatsKinder.ch. Wenn ihr helfen wollt, wäre es schön, denn die Mutter steht am Beginn einer rechtlichen Auseinandersetzung.

Direkthilfelink „Junge (6) - Video 5“
https://www.casa-di-famiglia.ch
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Immer mehr Schulpflicht? Nein Danke!

Beitrag von PIUFreunde »

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In Graubünden besuchen bereits 98 % der Kinder den Kindergarten. Bislang waren jedoch vor allem fremdsprachige Kinder von einer Kindergartenpflicht betroffen. Nun soll ab dem kommenden Sommer – als letztem Kanton in der Schweiz – auch in Graubünden der Kindergarten für alle obligatorisch werden (Quelle). Wer in einer besonderen familiären Situation ist und beispielsweise einen Rückstufungs- oder einen privaten Betreuungsplatz für sein Kind wünscht, muss sich intensiver damit auseinandersetzen, ob und wie solche Ausnahmen möglich sind.

Um das neue Obligatorium schmackhaft zu machen, erhöht man den Lohn für Kindergärtnerinnen und Kindergärtner um rund 20 %. Gleichzeitig bedeutet die Kindergartenpflicht für viele Eltern einen Eingriff in ihre Entscheidungsfreiheit. Eine wichtige Frist ist der 11. März 2025: Bis dahin kann in Graubünden ein Referendum gegen die Ausweitung der Schulpflicht ergriffen werden. Sollte das Referendum scheitern, wird künftig jedes Kind bereits ab dem fünften Lebensjahr schulpflichtig sein.

Mit der Einführung der obligatorischen Kindergartenzeit entfällt für Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder an bestimmten Tagen – zum Beispiel bei umstrittenen Themen wie Sexualkunde („Sexköfferchen“) oder anderen ideologischen Inhalten – zu Hause zu lassen. Stattdessen erhält der Staat mehr Befugnisse gegenüber den Familien, was nach Ansicht vieler Eltern einem weiteren Schritt in Richtung Leibeigenschaft gleichkommt. Was einst undenkbar war, wird somit Realität: Auch in Graubünden greift der Staat weiter in die Erziehungshoheit der Familien ein – und jeder Kanton in der Schweiz wird eine Kindergartenpflicht haben. Was könnte als Nächstes folgen? Eine Pflicht für Kinderkrippen oder gar staatliche Betreuung ab Geburt? Die Entwicklung hin zu „Staatskindern“ scheint vorgezeichnet.

Ab 2. Januar: Gemeinsam für Freiheit und Bildung!
Wollt ihr eure Kinder schon früh verpflichtend in die Kinderkrippe schicken? Wollt ihr, dass staatliche Bildungseinrichtungen Impfungen, Ideologien oder andere Maßnahmen aufzwingen können, die ihr nicht unterstützt? Jede Ausweitung der Schulpflicht ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.

Die Einführung der Kindergartenpflicht in Graubünden betrifft nicht nur Graubünden – es ist ein Signal für die gesamte Schweiz. Seid schlau und helft den Bündnerinnen und Bündnern. Sagt Nein zur Kindergartenpflicht, unterstützt das Referendum und verteidigt die Freiheit der Eltern sowie die Rechte unserer Kinder!

Was heute in Graubünden geschieht, kann ein unheilvolles Zeichen für die nächsten Schritte zur Einschränkung der Bildungssouveränität der Familien werden. Nieder mit der Schulpflicht – Ja zum Recht auf Bildung!

Wir von PIU sind überzeugt: Eltern sollen selbst entscheiden dürfen, was für ihre Kinder am besten ist. Helft mit, die familiären Grundrechte zu schützen!

Nehmt Kontakt auf für die Teilnahme am Referendum:
https://www.piu-politics.ch/kontakt.html
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